Was ist … Wie geht … Darf ich … ?
Wie lange darf ein verstorbener Mensch im Haus bleiben?
Grundsätzlich darf ein Mensch noch bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes im privaten Haushalt verbleiben. Ob dies erwünscht ist, entscheiden Sie. Wenn Sie es uns erlauben, kommen wir gern schon früher, verschaffen uns einen Eindruck, wie die Situation vor Ort ist. Dann können wir zusammen mit Ihnen eine angemessene Entscheidung treffen, wann der richtige Zeitpunkt ist, Ihren Angehörigen in unsere Obhut zu holen.
Warum bringen wir keinen Sarg mit, wenn wir die Verstorbenen zuhause abholen?
Die meisten Häuser und Wohnungen sind so gebaut, dass es nur unter großen Schwierigkeiten möglich wäre, mit einem Sarg bis ans Sterbebett zu gelangen. Mit unserer Krankentrage kommen wir leichter durch enge Flure und können Treppen und andere Hindernisse besser überwinden. Für Sie hat dies den Vorteil, dass Sie den Sarg nicht schon aussuchen müssen, bevor wir zu Ihnen kommen.
Was machen wir mit den Verstorbenen, wenn wir sie ins Bestattungshaus geholt haben?
Als erstes waschen wir die Verstorbenen. Durch Bewegen und Massieren der Gliedmaßen werden eventuell versteifte Muskeln wieder gelockert, so dass wir die eigene Kleidung gut anziehen können. Dann werden die Verstorbenen so hergerichtet, dass sie gut versorgt und friedlich im Sarg liegen. Davon dürfen Sie sich gern überzeugen, wenn Sie noch am offen Sarg Abschied nehmen wollen. Solange der Sarg nicht im Abschiedsraum ist, steht er in unserem gekühlten Ruheraum und bleibt offen bis zur Trauerfeier oder Überführung ins Krematorium.
Kann man die Toten auch direkt vom Krankenhaus ins Krematorium bringen?
Ja, man könnte tatsächlich gleich mit dem Sarg ins Krankenhaus fahren und direkt weiter zum Krematorium. Da aber frühestens am dritten Tag eine Einäscherung erfolgen kann, müssten die Verstorbenen bis dahin im Krematorium verwahrt werden. Wir möchten sie gern in aller Ruhe und so gut als möglich für die letzte Reise herrichten und bis zur Bestattung unter unseren Schutz stellen. Deshalb holen wir immer alle Verstorbenen zu uns ins Bestattungshaus, unabhängig davon, was unsere Auftraggeber für die weiteren Schritte planen.
Warum wird die Urne vom Krematorium abgeholt und nicht mit der Post geschickt?
Die Asche eines Verstorbenen ist nach unserem Verständnis immer noch die sterbliche Hülle eines Menschen und sollte, wenn irgend möglich, bis zur Beisetzung immer in der Obhut von Menschen bleiben, die sich der besonderen Fürsorge bewusst sind. Lediglich wenn eine Überstellung an einen sehr weit entfernten Ort erforderlich wird, würden wir einen speziellen, gesicherten Urnenversand beauftragen, um Ihnen unverhältnismäßige Kosten zu ersparen.
Wie lange kann man sich die Toten noch ansehen?
Sobald wir die Verstorbenen versorgt haben, können wir den Zustand bis zur Bestattung gut kontrollieren. Und Sie können sich das (fast immer) noch bis zum letzten Tag ohne Bedenken ansehen.
Dürfen auch Kinder zur Aufbahrung mitkommen?
Aber natürlich. Kinder können gut mit solchen Situationen umgehen, wenn die Erwachsenen „ehrlich“ bleiben. Hier erwartet Sie nichts, was nicht auch Kinder sehen könnten. Wir sind an Ihrer Seite und wir haben Zeit für alle Fragen und Bedürfnisse.
Wie viel Zeit darf man sich lassen, bevor die Toten bestattet werden müssen?
Das Bestattungsgesetz in Schleswig-Holstein sieht vor, die Toten spätestens nach 9 Tagen zu bestatten. Damit ist gemeint, dass der Sarg entweder auf dem Friedhof beigesetzt oder ins Krematorium überführt sein muss. Die Beisetzung einer Urne nach der Einäscherung soll dann binnen eines Monats erfolgen. Allerdings kann man längere Fristen erwirken, wenn es dafür gute Gründe gibt und durch den Bestatter gewährleistet wird, dass alles unter Kontrolle ist und ordnungsgemäß vollzogen wird.
Braucht man auch einen Sarg, wenn der Verstorbene eingeäschert werden soll?
Diese Frage mag sich stellen, ist aber ganz eindeutig mit „Ja“ zu beantworten. Schließlich dauert es mindestens drei Tage, bevor eine Feuerbestattung vollzogen werden kann. Und der beste und würdevollste Platz für den Verstorbenen ist nun einmal im Sarg. Letztlich wäre auch die Einäscherung im Krematorium ohne Sarg gar nicht möglich.
Welche ärztlichen Untersuchungen der Toten sind vorgeschrieben?
Wenn ein Mensch gestorben ist, muss in jedem Fall ein Arzt den Tod zweifelsfrei feststellen und den „natürlichen Tod“ bestätigen. Sofern daran Zweifel bestehen, wird dies auf dem „Totenschein“ vermerkt. Dann kann die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung in der Rechtsmedizin zur Klärung veranlassen. Dem kann man sich als Angehöriger nicht verweigern. Erst wenn durch die Staatsanwaltschaft eine „Freigabe“ der Toten erfolgt ist, dürfen weitere Schritte eingeleitet werden.
Soll jemand eingeäschert werden, muss zuvor noch eine Untersuchung durch einen Amtsarzt erfolgen. Dies geschieht in der Regel im Krematorium und ist zwingend vorgeschrieben. Sollte der Arzt, der die erste Untersuchung vorgenommen hat, etwas übersehen haben, wäre jetzt die letzte Gelegenheit, dies noch festzustellen.
Nicht vorgeschrieben, aber mitunter gewünscht, ist eine Untersuchung in der Pathologie des Krankenhauses, wenn der Tod eines Menschen medizinische Fragen offen lässt. Das geht nur mit Einwilligung der Hinterbliebenen.
Darf man die Asche nicht neuerdings auch im Garten verstreuen?
Nein, nicht in Schleswig-Holstein. Bisher hat nur Bremen sein Gesetz dahingehend geändert, dies für Verstorbene, die in Bremen zuletzt ihren Wohnsitz hatten und bereits zu Lebzeiten entsprechende Verfügungen getroffen haben, zu gestatten.
Muss man Kirchenmitglied sein, damit man ein Grab auf dem Friedhof haben kann?
Nein. Die Beisetzung auf dem Friedhof steht allen offen.
Kann man eine Trauerfeier in der Kirche für jemanden abhalten, der aus der Kirche ausgetreten ist?
Eine Trauerfeier in der Kirche dürfen die Pastoren nicht abhalten, wenn jemand zu Lebzeiten aus der Kirche ausgetreten ist, da diese Entscheidung auch über den Tod hinaus respektiert werden muss.
Warum fragen wir Sie, ob Ihr Angehöriger eine Lebensversicherung hatte?
Bitte denken Sie nicht, dass wir damit die finanziellen Verhältnisse ausloten wollen. Wir möchten nur vermeiden, dass Ihnen Nachteile entstehen. Manche Versicherungen haben Regelungen im „Kleingedruckten“, dass ein Sterbefall binnen 48 Stunden zu melden ist. Andernfalls könnte die Versicherung die Leistung verweigern. Wir möchten nur sicherstellen, dass Ihre Ansprüche gewahrt bleiben.